Die Bewerbung durchläuft nach Eingang eine formale und fachliche Vorprüfung. Auf Grundlage dieser Vorprüfung findet das anschließende Audit statt. Dabei wird jedes Objekt von einem fachlich kompetenten Auditorenteam vor Ort nach Absprache mit den Eigentümern oder den von ihnen benannten Ansprechpersonen besichtigt und bewertet. Die Bewertung folgt Kriterien, die im Bewertungsbogen vorgegeben sind. Es handelt sich dabei u. a. um folgende fachliche Standards:

  • Räumliche Anordnung
  • Sicherheitsorientierte Gestaltung
  • Sicherheit fördernde Wegeführung
  • Beleuchtung und technische Standards
  • Sauberkeit und Instandhaltung
  • Sichere Park- und Abstellmöglichkeiten
  • Verantwortung und Nachbarschaft
  • Beteiligung und Aktivierung von Mieterinnen und Mietern
  • Kooperationen

Nach positiver Prüfung entscheidet die Sicherheitspartnerschaft über die Vergabe des Qualitätssiegels. Diese legt auch die zu vergebende Qualitätsstufe fest.

Mit dem Erhalt des Niedersächsischen Qualitätssiegels erklärt sich die Bewerberin oder der Bewerber einverstanden, dass ihr oder sein Objekt mit Bild- und Planmaterial in Veröffentlichungen der Niedersächsischen Landesregierung oder der Sicherheitspartnerschaft im Städtebau in Niedersachsen genannt werden kann. Für die zur Veranschaulichung des Objekts ausgewählten Fotografien, Planausschnitte, Zeichnungen und Skizzen räumt die Bewerberin bzw. der Bewerber der Niedersächsischen Landesregierung bzw. der Sicherheitspartnerschaft im Städtebau in Niedersachsen das Veröffentlichungs- und Vervielfältigungsrecht ein. Die in diesem Zusammenhang auftretenden urheberrechtlichen Angelegenheiten klärt die Bewerberin bzw. der Bewerber.












Vergabe des Qualitätssiegels

Das Niedersächsische Qualitätssiegel für sicheres Wohnen wird mit einem Zertifikat vergeben, in den das Jahr der Prüfung eingedruckt ist. Damit wird dokumentiert, auf welches Jahr sich die geprüfte Qualität des Bestandes bezieht. Die Entscheidung darüber, wann oder ob eine erneute Bewerbung für dasselbe Objekt oder dieselbe Wohnanlage (Re-Zertifizierung) erfolgen soll, bleibt der Bewerberin oder dem Bewerber überlassen. Empfehlenswert ist eine Re-Zertifizierung nach drei bis fünf Jahren. Die Bereitschaft zu einer Re-Zertifizierung ist nicht Voraussetzung für die erste Vergabe des Qualitätssiegels.












Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Integration